Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung


Wichtiger als man denkt!
Das kann ein Berufsbetreuer oder auch ein ehrenamtlicher Betreuer sein. Man muss sich dann allerdings auch damit abfinden, dass sich ab diesem Zeitpunkt eine völlig fremde Person um die persönlichsten Angelegenheiten kümmert. So zum Beispiel auch um Ihre Unterbringung und Ihre Finanzen.
Überlegen Sie sich ob, diese Option Ihren Vorstellungen entspricht. Wenn nicht, bleibt nur die Erstellung einer persönlichen Vollmacht bzw. Verfügung, in der rechtssicher geregelt wird, wer Ihre Interessen und Angelegenheiten vertreten soll. Wenig Aufwand für einen unschätzbaren Nutzen.
Wir beraten Sie gern.
Unsere Parner sind Jura Dikekt GmbH und Deutsche Vorsorgedatenbank AG
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