Mietkautions-Police für privaten Wohnraum
2. Was sichert die Mietkautions-Police ab?
3. Wer ist der Versicherungsnehmer einer Mietkautions-Police?
4. Wer kann Bürgschaftsgläubiger sein?
5. Worin liegen die Vorteile der Mietkautions-Police für den Vermieter?
Reduktion des Verwaltungsaufwandes
Kostenlose Bonitätsprüfung
Größerer Finanzspielraum
Schnelle Abwicklung
Kontrollierter Zugriff auf die Kaution durch den Vermieter
8. Der Mieter hat bereits ein Kautionskonto. Ist eine Umwandlung in eine Mietkautions-Police möglich?
9. Können auch gewerbliche Mietverträge abgesichert werden?
10. Was kostet eine Mietkautions-Police pro Monat/Jahr? Wie errechnet sich diese Summe?
Kautionshöhe Bruttojahresbeitrag
bis 1.000,00 € 50,00 € Mindestbeitrag
1.250,00 € 62,50 €
1.300,00 € 65,00 €
1.500,00 € 75,00 €
1.750,00 € 87,50 €
1.800,00 € 90,00 €
2.000,00 € 100,00 €
2.250,00 € 112,50 €
2.500,00 € 125,00 €
2.750,00 € 137,50 €
3.000,00 € 150,00 €
4.000,00 € 200,00 €
5.000,00 € 250,00 €
6.000,00 € 300,00 €
7.000,00 € 350,00 €
8.000,00 € 400,00 €
9.000,00 € 450,00 €
10.000,00 € 500,00 €
> 10.000,00 € Prüfung bei höheren Summen
12. Entstehen weitere Kosten?
13. Gibt es beim Kautionsbetrag Mindestsummen?
14. Gibt es einen Kautionshöchstbetrag?
15. Gibt es Mindestlaufzeiten für eine Mietkautions-Police?
16. Welche Aufgaben kommen im Zuge des Vertragsabschlusses auf mich zu?
Es ist Ihre Aufgabe, dem Mieter die Mietkautions-Police vorzustellen. Selbstverständlich unterstützt Sie die Basler Versicherung durch vorgefertigte Verkaufsunterlagen. Entscheidet sich der Mieter für eine Mietkautions-Police, tragen Sie die Mieterdaten in die Web-Maske ein und die Bonitätsprüfung wird durchgeführt.
17. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Mieter eine Mietkautions-Police abschließen?
Einzige Voraussetzung für den Erhalt einer Mietkautions-Police ist eine positive Bonitätsprüfung, die schnell und bequem online erledigt werden kann. Kunden mit negativer Bonitätsprüfung können die Mietkautions-Police nicht abschließen.
18. Kann ich die Bonitätsprüfung auch für die Mieter durchführen, die keine Mietkautions-Police abschließen?
Nein, die Bonitätsprüfung kann ausschließlich im Zuge der Antragsstellung zur Mietkautions-Police durchgeführt werden. Bei einem positiven Ergebnis wird automatisch ein Antrag generiert.
19. Wer ist der Ansprechpartner für die Verwaltung der Mietkautions-Policen?
Basler Service GmbH
Harburgerstr. 13
95444 Bayreuth
20. Wer ist der Ansprechpartner für die Schadenbearbeitung?
Basler Versicherungen
Neu Schaden-Service
61345 Bad Homburg
21. Was ist ein Schadenfall?
Schadenfall ist, wenn der Bürgschaftsgläubiger die Kaution anfordert. Das kann aus unterschiedlichen Gründen geschehen, wie z.B.:
Die Betriebskostenabrechnung wird nicht bezahlt
Streitigkeiten bei Wohnungsauszug/Schäden am Wohnraum
Die Miete wird nicht gezahlt
Da eine Bürgschaft auf „Erstes Anfordern“ besteht, muss die Basler Versicherung den Grund für die Forderung nicht prüfen.
22. Wie ist das Vorgehen, wenn ein Schadenfall auftritt?
1. Wie kann die Kaution angefordert werden.
Die Kaution kann vom Bürgschaftsgläubiger schriftlich (Formular zur Inanspruchnahme einer Mietbürgschaft) angefordert werden.
2. Wann erfolgt die Auszahlung?
Nach Vorliegen des Abrufs ist die Basler Versicherung verpflichtet, den Mieter über den Abruf zu informieren und zahlt vier Wochen später die angeforderte Bürgschaftssumme an den Vermieter/Verwalter aus, sofern der Auszahlung rechtlich nichts entgegensteht. Eine gesonderte Zustimmung des Mieters ist für die Auszahlung nicht erforderlich.
3. Wie kann der Mieter die Auszahlung verhindern?
Eine Auszahlung kann nur dann nicht erfolgen, wenn der Mieter innerhalb der Vier-Wochen-Frist einen Gerichtsbeschluss vorlegt, welcher der Basler Versicherung die Auszahlung untersagt. Alle anderen, sog. „materiellen“ Einwände des Mieters (wie z.B. eine Meinungsverschiedenheit über die Qualität der Renovierung) können die Auszahlung nicht verhindern.
23. Welche Auswirkung hat die Bürgschaft auf erstes Anfordern auf den Schadenprozess?
Durch die Bürgschaft auf „Erstes Anfordern“ zahlt die Basler Versicherung, ohne den Schadenfall geprüft zu haben, nach einer Frist von vier Wochen den geforderten Betrag aus.
24. Was ist die Leistungshöchstgrenze im Schadenfall?
Die vereinbarte Kautionshöhe ist die Höchstgrenze. Hier sind gemäß BGB maximal 3 Nettokaltmieten möglich.
25. Wird die Bürgschaftssumme auch ausgezahlt, wenn der Mieter keine Prämien bezahlt hat oder ein Prämienrückstand besteht?
Ja; die Prämienzahlungspflicht ist unabhängig von unserer Leistungspflicht.
26. Wie kann die Mietkautions-Police gekündigt werden?
Die Mietkautions-Police kann jederzeit gekündigt werden, indem der Bürgschaftsgläubiger uns aus der Bürgschaftshaftung entlässt.
27. Was passiert, wenn der Mieter die Mietkautions-Police kündigen möchte? Entfällt dann die Sicherheit?
Wenn der Mieter die Mietkautions-Police kündigen möchte, dann informieren wir den Bürgschaftsgläubiger umgehend hierüber. Die Kündigung wird erst dann wirksam, wenn dieser dem Kündigungswunsch zustimmt und uns aus der Bürgschaftshaftung entässt.
28. Gibt es eine Kündigungsfrist oder besondere Kündigungsbedingungen zu beachten?
Nein. Der Bürgschaftsgläubiger kann die Basler Versicherungen jederzeit aus der Haftung entlassen. Besondere Bedingungen gibt es nicht.