Stern inaktivStern inaktivStern inaktivStern inaktivStern inaktiv
 

 

Mietkautions-Police für privaten Wohnraum

 
 Basler Versicherungen Mietkautionspolice
 
1. Was ist eine Mietkautions-Police?
Die Mietkautions-Police ist eine Versicherung zur Stellung einer Kautionssicherheit für private Mietverhältnisse entsprechend den Regelungen des § 551 BGB. Der Bürgschaftsgläubiger (Vermieter und/oder Verwalter) erhält dabei eine Bürgschaft auf erstes Anfordern der Basler Versicherung. Die Bürgschaft bietet dabei exakt den gleichen Schutz wie eine Barkaution, ein verpfändetes Sparbuch oder eine Bankbürgschaft.

2. Was sichert die Mietkautions-Police ab?
Die Mietkautions-Police leistet bei allen vom Bürgschaftsgläubiger (Vermieter und/oder Verwalter) geltend gemachten Ansprüchen, die grundsätzlich über die Mietkaution abgesichert sind bis zur gesetzlich festgelegten Höchstgrenze von drei Nettokaltmieten. Die Mietkautions-Police sichert Sie somit gegen das Ausfallrisiko des Mieters ab.

3. Wer ist der Versicherungsnehmer einer Mietkautions-Police?
Der Versicherungsnehmer ist immer der Mieter.

4. Wer kann Bürgschaftsgläubiger sein?
Bürgschaftsgläubiger kann der Vermieter und/oder der Verwalter sein. Der/die Bürgschaftsgläubiger ist/sind berechtigt, die Kaution abzurufen bzw. die Basler aus der Bürgschaft zu befreien.

5. Worin liegen die Vorteile der Mietkautions-Police für den Vermieter?
    100%ige Sicherheit durch die Bürgschaftsurkunde
    Reduktion des Verwaltungsaufwandes
    Kostenlose Bonitätsprüfung
 
6. Worin liegen die Vorteile der Mietkautions-Police für den Mieter?
    Vermeidung einer finanziellen Doppelbelastung während des Umzugs
    Größerer Finanzspielraum
    Schnelle Abwicklung
    Kontrollierter Zugriff auf die Kaution durch den Vermieter
 
7. Kann die Mietkautions-Police auch als „kurzfristige Zwischenfinanzierung“ beim Einzug genutzt werden?
Selbstverständlich. In diesem Fall sollten Vermieter und Mieter sofort die Möglichkeit eines späteren Austauschs im Mietvertrag vereinbaren.

8. Der Mieter hat bereits ein Kautionskonto. Ist eine Umwandlung in eine Mietkautions-Police möglich?
Ja. Der Mieter kann ein bereits bestehendes Kautionskonto jederzeit in eine Mietkautions-Police umwandeln. Der Vermieter muss dem lediglich zustimmen. Gegebenenfalls sollte der Austausch durch einen Nachtrag zum Mietvertrag dokumentiert werden.

9. Können auch gewerbliche Mietverträge abgesichert werden?
Nein. Derzeit kann die Mietkautions-Police nur für private Mietverhältnisse eingesetzt werden.

10. Was kostet eine Mietkautions-Police pro Monat/Jahr? Wie errechnet sich diese Summe?
Es wird ein prozentualer Beitrag in Höhe von 5% der Kautionssumme, mindestens 50,00 € p.a., erhoben. Dies entspricht monatlich einem Beitrag von 4,17€; allerdings ist nur die jährliche Zahlung möglich. Die Zahlung erfolgt immer per Lastschrifteinzug.
Kautionshöhe     Bruttojahresbeitrag
bis 1.000,00 €     50,00 € Mindestbeitrag
1.250,00 €     62,50 €
1.300,00 €     65,00 €
1.500,00 €     75,00 €
1.750,00 €     87,50 €
1.800,00 €     90,00 €
2.000,00 €     100,00 €
2.250,00 €     112,50 €
2.500,00 €     125,00 €
2.750,00 €     137,50 €
3.000,00 €     150,00 €
4.000,00 €     200,00 €
5.000,00 €     250,00 €
6.000,00 €     300,00 €
7.000,00 €     350,00 €
8.000,00 €     400,00 €
9.000,00 €     450,00 €
10.000,00 €     500,00 €
> 10.000,00 €     Prüfung bei höheren Summen
 
11. Ist in den genannten Prämien die Versicherungssteuer enthalten?
Die Versicherungssteuer entfällt.

12. Entstehen weitere Kosten?
Eine jährliche Urkundengebühr oder Kontoführungsgebühr entfällt.

13. Gibt es beim Kautionsbetrag Mindestsummen?
Nein. Die Vertragsmindestprämie beträgt jedoch 50,00 €.

14. Gibt es einen Kautionshöchstbetrag?
Die maximale Kautionshöhe ist 10.000,00 €. Einzelfallprüfung bei höheren Summen.

15. Gibt es Mindestlaufzeiten für eine Mietkautions-Police?
Es gibt keine Mindestlaufzeit für die Mietkautions-Police. Es werden jedoch nur die Anträge gezeichnet, bei denen die Restlaufzeit des Mietvertrags mindestens 12 Monate beträgt.
 

16. Welche Aufgaben kommen im Zuge des Vertragsabschlusses auf mich zu?

Es ist Ihre Aufgabe, dem Mieter die Mietkautions-Police vorzustellen. Selbstverständlich unterstützt Sie die Basler Versicherung durch vorgefertigte Verkaufsunterlagen. Entscheidet sich der Mieter für eine Mietkautions-Police, tragen Sie die Mieterdaten in die Web-Maske ein und die Bonitätsprüfung wird durchgeführt.

17. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Mieter eine Mietkautions-Police abschließen?

Einzige Voraussetzung für den Erhalt einer Mietkautions-Police ist eine positive Bonitätsprüfung, die schnell und bequem online erledigt werden kann. Kunden mit negativer Bonitätsprüfung können die Mietkautions-Police nicht abschließen.

18. Kann ich die Bonitätsprüfung auch für die Mieter durchführen, die keine Mietkautions-Police abschließen?

Nein, die Bonitätsprüfung kann ausschließlich im Zuge der Antragsstellung zur Mietkautions-Police durchgeführt werden. Bei einem positiven Ergebnis wird automatisch ein Antrag generiert.

19. Wer ist der Ansprechpartner für die Verwaltung der Mietkautions-Policen?

Basler Service GmbH
Harburgerstr. 13
95444 Bayreuth

20. Wer ist der Ansprechpartner für die Schadenbearbeitung?

Basler Versicherungen
Neu Schaden-Service
61345 Bad Homburg

21. Was ist ein Schadenfall?

Schadenfall ist, wenn der Bürgschaftsgläubiger die Kaution anfordert. Das kann aus unterschiedlichen Gründen geschehen, wie z.B.:

    Die Betriebskostenabrechnung wird nicht bezahlt
    Streitigkeiten bei Wohnungsauszug/Schäden am Wohnraum
    Die Miete wird nicht gezahlt

Da eine Bürgschaft auf „Erstes Anfordern“ besteht, muss die Basler Versicherung den Grund für die Forderung nicht prüfen.

22. Wie ist das Vorgehen, wenn ein Schadenfall auftritt?
     1. Wie kann die Kaution angefordert werden.

Die Kaution kann vom Bürgschaftsgläubiger schriftlich (Formular zur Inanspruchnahme einer Mietbürgschaft) angefordert werden.
     2. Wann erfolgt die Auszahlung?

Nach Vorliegen des Abrufs ist die Basler Versicherung verpflichtet, den Mieter über den Abruf zu informieren und zahlt vier Wochen später die angeforderte Bürgschaftssumme an den Vermieter/Verwalter aus, sofern der Auszahlung rechtlich nichts entgegensteht. Eine gesonderte Zustimmung des Mieters ist für die Auszahlung nicht erforderlich.
     3. Wie kann der Mieter die Auszahlung verhindern?

Eine Auszahlung kann nur dann nicht erfolgen, wenn der Mieter innerhalb der Vier-Wochen-Frist einen Gerichtsbeschluss vorlegt, welcher der Basler Versicherung die Auszahlung untersagt. Alle anderen, sog. „materiellen“ Einwände des Mieters (wie z.B. eine Meinungsverschiedenheit über die Qualität der Renovierung) können die Auszahlung nicht verhindern.

23. Welche Auswirkung hat die Bürgschaft auf erstes Anfordern auf den Schadenprozess?

Durch die Bürgschaft auf „Erstes Anfordern“ zahlt die Basler Versicherung, ohne den Schadenfall geprüft zu haben, nach einer Frist von vier Wochen den geforderten Betrag aus.

24. Was ist die Leistungshöchstgrenze im Schadenfall?

Die vereinbarte Kautionshöhe ist die Höchstgrenze. Hier sind gemäß BGB maximal 3 Nettokaltmieten möglich.

25. Wird die Bürgschaftssumme auch ausgezahlt, wenn der Mieter keine Prämien bezahlt hat oder ein Prämienrückstand besteht?

Ja; die Prämienzahlungspflicht ist unabhängig von unserer Leistungspflicht.


26. Wie kann die Mietkautions-Police gekündigt werden?

Die Mietkautions-Police kann jederzeit gekündigt werden, indem der Bürgschaftsgläubiger uns aus der Bürgschaftshaftung entlässt.

27. Was passiert, wenn der Mieter die Mietkautions-Police kündigen möchte? Entfällt dann die Sicherheit?

Wenn der Mieter die Mietkautions-Police kündigen möchte, dann informieren wir den Bürgschaftsgläubiger umgehend hierüber. Die Kündigung wird erst dann wirksam, wenn dieser dem Kündigungswunsch zustimmt und uns aus der Bürgschaftshaftung entässt.

28. Gibt es eine Kündigungsfrist oder besondere Kündigungsbedingungen zu beachten?

Nein. Der Bürgschaftsgläubiger kann die Basler Versicherungen jederzeit aus der Haftung entlassen. Besondere Bedingungen gibt es nicht.

 
 
 
 

Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Termin vereinbaren

Kommentar schreiben


Sicherheitscode
Aktualisieren

Kunden Newsletter


Newsletter




Unsere Garantie
1. Ihre E-Mail-Adresse wird von uns nicht an Dritte weitergegeben.
2. Sie können den kostenlosen E-Mail-Newsletter jederzeit abbestellen!
3. Sie werden nicht mit E-Mails zugeschüttet (höchstens 1-2 E-Mails im Monat)
4. Ich habe Ihre Datenschutzrichtlinien sowie die Datenschutz Grundverordnung
(EU-DSGVO) in Kenntnis genommen. Ihre Daten werden zum Zwecke des Newsletters Versandes verwendet.
* Name ist freiwillig

Joomla Extensions powered by Joobi

Suche

© 2018 HERGON Makleragentur Waldemar Gonsior und Bettina Herschelmann.
Impressum | Datenschutz | Widerrufsbelehrung | Erstinformation
HERGON Makleragentur Inhaber Bettina Herschelmann und Waldemar Gonsior - Alle Rechte vorbehalten. Ausgewiesene Marken gehoeren ihren jeweiligen Eigentuemern. Wir uebernehmen keine Haftung fuer den Inhalt verlinkter externer Internetseiten und distanziert sich ausdruecklich davon.

Cookie Hinweis
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.


Erstinformation
Anschrift:
HERGON Makleragentur
Waldemar Gonsior und Bettina Herschelmann
Obernhäuser Str. 24
75217 Birkenfeld
Tel. 07082 793609
E-mail: info@hergon.de

Status des Vermittlers nach Gewerbeordnung:
Wir sind als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 Nr. 2 der Gewerbeordnung tätig, bei der zuständigen
Behörde, der IHK Nordschwarzwald, gemeldet und im Vermittlerregister unter der Nummer
Waldemar Gonsior Vermittler Nr. D-WCW9-DFMI4-78
Bettina Herschelmann Vermittler Nr. D-LB8H-0USK9-51
registriert.

Abhängigkeiten über Beteiligungen
Es bestehen keine unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen des Vermittlers von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligungen von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals des Vermittlers.

Beratung und Vergütung:
Wir bieten im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an und erhalten für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage. Diese Courtage ist nicht separat von Ihnen an uns zu bezahlen, sondern bereits in der Versicherungsprämie enthalten. Weitere Vergütungen erhalten wir im Zusammenhang mit der Vermittlung nicht.

Bei Interesse können Sie die Angaben bei der Registerstelle überprüfen:
Deutsche Industrie- und Handelskammer.
Breite Straße 29 10178 Berlin
Tel.: 0180-600-585-0* *Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf
http://www.vermittlerregister.info
Schlichtungsstellen für außergerichtliche Streitbeilegung:

Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin

Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin